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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Thurgau

Kurz erklärt

Grundtarif (nach Verwandtschaftsgrad) multipliziert mit einem Zuschlag (nach Vermögenshöhe) – progressiv, max. 28 %. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder / Urgrosskinder sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Grosskinder / Urgrosskinderbefreit

Vollständig befreit.

Elternnicht automatisch berechenbar

Progressiv nach Vermögenshöhe (Grundtarif × Zuschlag), Freibetrag CHF 20'000. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Übrige Verwandte / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Progressiv 2–28 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe (Maximalwerte ab CHF 500'000). Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder / Urgrosskinder sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Thurgau werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.