Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Thurgau
Kurz erklärt
Grundtarif (nach Verwandtschaftsgrad) multipliziert mit einem Zuschlag (nach Vermögenshöhe) – progressiv, max. 28 %. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder / Urgrosskinder sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Progressiv nach Vermögenshöhe (Grundtarif × Zuschlag), Freibetrag CHF 20'000. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Progressiv 2–28 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe (Maximalwerte ab CHF 500'000). Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder / Urgrosskinder sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Thurgau werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.