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Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Thurgau

📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026  ·  Alle Kantone im Vergleich →

Kurz erklärt

Im Kanton Thurgau beträgt die Handänderungssteuer 1 % (10 ‰) des Kaufpreises oder im Zweifelsfall des amtlichen Werts. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Grundbuchämter und Notariate nach Bezirken organisiert, kantonal einheitlicher Gebührentarif.

Rechner

Kaufnebenkosten berechnen

berechnet / keine Kostengesetzlich fixiert oder nachweislich nicht erhoben
Ihre Eingabekantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihren eigenen Wert ein
Handänderungssteuerverifiziert

1 % (10 ‰) des Kaufpreises oder im Zweifelsfall des amtlichen Werts.

Notariatskosten (Beurkundung Kaufvertrag)verifiziert

1 ‰ des Vertragswerts für die Beurkundung des Kaufvertrags, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Grundbuchkosten (Handänderungsgebühr)verifiziert

4 ‰ des Vertragswerts (mindestens CHF 100, maximal CHF 20'000).

Wer zahlt: Steuersubjekt der Handänderungssteuer ist die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch mit. Für die Steuer besteht ein gesetzliches Grundpfandrecht zugunsten des Kantons.

Gegen die Veranlagung der Handänderungssteuer kann innert 30 Tagen ab Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden.

Ausnahmen

Wer ist ganz oder teilweise befreit?

  • Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen, Stief- oder Schwiegerkindern sowie zwischen Geschwistern sind von der Handänderungssteuer befreit (§ 138 StG).
  • Bei Ersatzbeschaffung entfällt die Steuer im Umfang der Reinvestition.
Methodik

So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten

Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:

  • Handänderungssteuer: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
  • Notariatskosten (Beurkundung Kaufvertrag): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
  • Grundbuchkosten (Handänderungsgebühr): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.

Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.

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Häufige Fragen

Steuersubjekt der Handänderungssteuer ist die erwerbende Person; die veräussernde Person haftet solidarisch mit. Für die Steuer besteht ein gesetzliches Grundpfandrecht zugunsten des Kantons.

Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.

Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

Innert 30 Tagen seit Eröffnung bzw. Zustellung der Rechnung schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau.

Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.

Anfrage stellen

Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.