Immobilie verkaufen im Frauenfeld und Umgebung: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Frauenfeld und die umliegenden Gemeinden bilden das Verwaltungszentrum des Kantons Thurgau. Der Markt profitiert von der Lage zwischen Zürich und Bodensee.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Thurgau und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Frauenfeld: Frauenfeld, Matzingen, Islikon, Gachnang, Pfyn
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Thurgau.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Thurgau: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 210'000 und 19 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 36'960 – ein effektiver Satz von 17,6 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 19 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Frauenfeld oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 210'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Thurgau eine Steuer von rund CHF 36'960 (17,6 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Ehegatten und Nachkommen erbschaftssteuerfrei
Der Kanton Thurgau befreit Ehegatten und direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer. Für Eltern und übrige Verwandte gilt ein progressives System aus Grundtarif und Zuschlag. Details: Erbschaftssteuer Thurgau.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Frauenfeld liegt verkehrsgünstig zwischen Zürich und dem Bodensee, was zunehmend Pendlerinnen und Pendler anzieht. Details zur regionalen Tabelle: Kanton Thurgau.
Weitere Regionen im Kanton Thurgau
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Thurgau. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Thurgau und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 210'000 und 19 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 36'960. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.