Immobilie verkaufen im Oberthurgau: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Immobilien im Oberthurgau werden im Kanton Thurgau besteuert. Der Thurgau rechnet dualistisch: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Thurgau und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Oberthurgau: Arbon, Romanshorn, Amriswil, Egnach, Horn, Salmsach, Sulgen, Bischofszell, Hefenhofen, Dozwil, Uttwil, Kesswil
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Thurgau.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Thurgau: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 und 12 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 63'360 – ein effektiver Satz von 28,8 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 12 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Oberthurgau oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Thurgau eine Steuer von rund CHF 63'360 (28,8 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Direkt an der Kantonsgrenze zu St. Gallen
Zwischen Horn und Rorschach verläuft die Grenze zwischen Thurgau und St. Gallen. Liegenschaften im Oberthurgau werden nach Thurgauer Recht besteuert, auch wenn die Eigentümerschaft in St. Gallen wohnt oder arbeitet.
Weil sich Tarif und Besitzdauer-Regeln der beiden Kantone unterscheiden, kann derselbe Gewinn diesseits und jenseits der Grenze unterschiedlich hoch besteuert werden. Der direkte Vergleich: Ostschweizer Kantone im Vergleich. Für das St. Galler Ufer siehe Bodenseeregion.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Wenn Sie im Oberthurgau verkaufen und im Nachbarkanton wohnen, laufen Deklaration und Veranlagung über den Thurgau. Klären Sie die Thurgauer Fristen früh, damit nach der Beurkundung nichts liegen bleibt. Den Ablauf finden Sie unter Immobilie verkaufen in der Schweiz.
Weitere Regionen im Kanton Thurgau
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Thurgau. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Thurgau und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 220'000 und 12 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 63'360. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Das hängt von Gewinn und Besitzdauer ab – ein pauschales Urteil führt in die Irre. Vergleichen Sie Ihren konkreten Fall im interaktiven Kantonsvergleich oder direkt im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.