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Grundstückgewinnsteuer in der Ostschweiz im Vergleich

Kurz erklärt

In der Ostschweiz rechnen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen nach dem dualistischen System, Graubünden kennt eine Sonderregelung und Zürich als Nachbarkanton das monistische System. Besteuert wird immer im Kanton, in dem die Liegenschaft liegt.

Vergleich

Ostschweizer Kantone im Vergleich

Gleiche Ausgangslage in allen Kantonen: ein Grundstückgewinn von CHF 200'000 nach 10 Jahren Besitz, nicht selbstbewohnt. So wird sichtbar, wie stark allein der Kanton den Ausschlag gibt.

RangKantonSystemSteuereff. Satz
1SchaffhausenDualistischCHF 35'77517,9 %
2Appenzell InnerrhodenDualistischCHF 55'52027,8 %
3ZürichMonistischCHF 55'52027,8 %
4St. GallenDualistischCHF 57'61928,8 %
5Appenzell AusserrhodenDualistischCHF 60'00030,0 %
6GraubündenSpezialCHF 60'00030,0 %
7ThurgauDualistischCHF 64'00032,0 %

Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde. Ihren eigenen Fall mit Anlagekosten und Abzügen rechnen Sie im Rechner; alle 26 Kantone vergleicht der Kantonsvergleich.

Zuständigkeit

Welcher Kanton besteuert Ihre Liegenschaft?

Es gilt das Belegenheitsprinzip: Zuständig ist immer der Kanton, in dem das Grundstück liegt – unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Gerade in Grenzregionen wie dem Rheintal, dem Fürstenland oder rund um den Bodensee ist das relevant, weil Wohn- und Liegenschaftskanton oft auseinanderfallen.

Systematik

Warum die Unterschiede entstehen

Die Ostschweizer Kantone rechnen überwiegend dualistisch: Nur private Grundstückgewinne laufen über die Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Der Nachbarkanton Zürich ist monistisch und erfasst beides. Was das praktisch bedeutet, erklärt Monistisch vs. dualistisch.

Dazu kommen unterschiedliche Tarife und Besitzdauer-Regeln. Wie stark die Haltedauer wirkt, zeigt der Besitzdauer-Simulator.

Häufige Fragen

Sie unterscheidet sich je nach Kanton deutlich. Die Tabelle auf dieser Seite vergleicht St. Gallen, Thurgau, beide Appenzell, Schaffhausen, Graubünden und Zürich bei identischem Gewinn und identischer Besitzdauer – berechnet mit derselben Logik wie unser Rechner.

Massgebend ist der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz. Eine Liegenschaft im St. Galler Rheintal wird in St. Gallen besteuert, eine im Thurgau im Thurgau – auch wenn Sie im Nachbarkanton wohnen.

Das hängt von Gewinn und Besitzdauer ab. Vergleichen Sie Ihren konkreten Fall im interaktiven Kantonsvergleich – ein pauschales Ranking führt in die Irre.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.