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Monistisch vs. dualistisch: Die zwei Systeme der Grundstückgewinnsteuer

Kurz erklärt

Im monistischen System unterliegen private und geschäftliche Grundstückgewinne der Grundstückgewinnsteuer. Im dualistischen System fallen nur private Gewinne darunter, geschäftliche werden über die Einkommens- oder Gewinnsteuer erfasst. Für den privaten Hausverkauf spielt das System meist keine Rolle.

Grundunterschied

Was die beiden Systeme bedeuten

Monistisch: Private und geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer.
Dualistisch: Nur private Grundstückgewinne fallen unter die Grundstückgewinnsteuer; geschäftliche Gewinne laufen über die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer.

Für den privaten Verkauf eines Eigenheims spielt das System meist keine Rolle – hier greift die Grundstückgewinnsteuer in beiden Modellen. Relevant wird der Unterschied vor allem bei Geschäftsliegenschaften und beim gewerbsmässigen Handel.

Gegenüberstellung

Monistisch und dualistisch im Vergleich

MerkmalMonistischDualistisch
Private GewinneGrundstückgewinnsteuerGrundstückgewinnsteuer
Geschäftliche GewinneGrundstückgewinnsteuerEinkommens- / Gewinnsteuer
Besitzdauer wirktja (Zuschlag / Rabatt)ja, bei privaten Gewinnen
Wer betroffen istalle Eigentümerv. a. Privatpersonen

In beiden Systemen verändert die Besitzdauer die Steuer: Zuschlag bei kurzer, Rabatt bei langer Haltedauer.

Zuordnung

Welcher Kanton welches System anwendet

Monistisch (private und geschäftliche Gewinne über die Grundstückgewinnsteuer): Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt und Jura.

Dualistisch (nur private Gewinne über die Grundstückgewinnsteuer): Luzern, Obwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Wallis und Neuenburg.

Sonderfälle: Graubünden und Genf kennen abweichende bzw. gemischte Ausgestaltungen. Massgebend ist immer die konkrete kantonale Regelung – öffnen Sie dazu Ihre Kantonsseite.

Ihr Fall

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Verkaufen Sie ein privat gehaltenes Eigenheim, wird der Gewinn in jedem Kanton mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst – das System ändert daran nichts. Halten Sie die Immobilie im Geschäftsvermögen, entscheidet das System über die Steuerart und damit über die Belastung.

Frankengenau für Ihren Kanton rechnet der Rechner – er bildet beide Systeme korrekt ab. Die Höhe über alle Kantone vergleichen Sie im Kantonsvergleich.

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Häufige Fragen

Im monistischen System unterliegen private und geschäftliche Grundstückgewinne der Grundstückgewinnsteuer. Im dualistischen System fallen nur private Gewinne darunter; geschäftliche werden über die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer erfasst.

Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt und Jura wenden das monistische System an. Graubünden und Genf kennen Sonderregelungen.

Für den privaten Verkauf meist nicht – die Grundstückgewinnsteuer greift in beiden Systemen. Relevant wird der Unterschied vor allem bei Geschäftsliegenschaften und gewerbsmässigem Handel.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.