Immobilie verkaufen im Untersee: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Immobilien am Untersee werden im Kanton Thurgau besteuert, unabhängig davon, ob Käufer oder Verkäuferin in Deutschland wohnen. Für den Erwerb durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz gelten allerdings besondere Bewilligungsvorschriften.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Thurgau und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Untersee und Rhein: Kreuzlingen, Tägerwilen, Gottlieben, Ermatingen, Salenstein, Berlingen, Steckborn, Eschenz, Mammern, Diessenhofen
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Thurgau.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Thurgau: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 und 15 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 57'600 – ein effektiver Satz von 24,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 15 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Untersee und Rhein oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Thurgau eine Steuer von rund CHF 57'600 (24,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Grenzregion zu Konstanz und Süddeutschland
Der Untersee ist eng mit dem Raum Konstanz verflochten. Beim Verkauf an Personen mit Wohnsitz im Ausland gelten für den Erwerb von Wohneigentum besondere Bewilligungsvorschriften – das betrifft die Käuferseite und sollte früh mit dem Notariat geklärt werden.
Für Sie als verkaufende Partei ändert sich steuerlich nichts: Die Grundstückgewinnsteuer wird im Kanton Thurgau erhoben, weil die Liegenschaft dort liegt. Wohnen Sie selbst in Deutschland und verkaufen eine Thurgauer Liegenschaft, sind Sie im Thurgau beschränkt steuerpflichtig; häufig wird bei der Beurkundung ein Betrag sichergestellt.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Am Untersee kommt ein Teil der Nachfrage aus dem Raum Konstanz. Klären Sie mit dem Notariat früh, ob die Käuferschaft eine Erwerbsbewilligung braucht – das verschiebt sonst den Beurkundungstermin. Zum Ablauf: Immobilie verkaufen in der Schweiz.
Weitere Regionen im Kanton Thurgau
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Thurgau. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Thurgau und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 240'000 und 15 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 57'600. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Im Kanton Thurgau. Wer aus dem Ausland eine Schweizer Immobilie verkauft, ist im Kanton der Liegenschaft beschränkt steuerpflichtig. Bei der Beurkundung wird oft ein Betrag zur Sicherung der Steuer zurückbehalten.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.