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Immobilie verkaufen im Zofingen: Steuern und Ablauf

Kurz erklärt

Zofingen liegt im südlichen Aargau mit guter Anbindung an Aarau, Luzern und Bern und hat einen historisch geprägten, moderat preisigen Immobilienmarkt.

Region

Gemeinden und Zuständigkeit

Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Aargau und unterstehen damit demselben Steuergesetz:

  • Zofingen: Zofingen, Strengelbach, Vordemwald, Oftringen, Rothrist

Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Aargau.

Beispiel

Rechenbeispiel für die Region

Mit dem Tarif des Kantons Aargau: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 200'000 und 18 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 26'000 – ein effektiver Satz von 13,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 18 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Zofingen oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 200'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Aargau eine Steuer von rund CHF 26'000 (13,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.

Besonderheit

Traditionsreicher Marktflecken

Die historische Altstadt von Zofingen und die zentrale Lage im südlichen Aargau machen die Region zu einem soliden, aber preislich moderateren Wohnstandort als die grösseren Zentren Aarau oder Baden.

Praxis

Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt

Zofingen profitiert von der Lage im Dreieck zwischen Aarau, Luzern und Bern, ohne die Preisniveaus der grossen Zentren zu erreichen. Details: Kanton Aargau.

Häufige Fragen aus der Region

Die Region gehört zum Kanton Aargau. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.

Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Aargau und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 200'000 und 18 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 26'000. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.