Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Aargau
Kurz erklärt
Doppelte Progression: Satz steigt sowohl mit der Vermögenshöhe als auch mit der Entfernung des Verwandtschaftsgrads (3 Klassen). Keine Freibeträge – jeder Franken wird besteuert. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Doppelt progressiv, effektiv 4–32 % je nach Verwandtschaftsklasse und Vermögenshöhe. Keine Freibeträge. Die genaue Tarif-/Klassentabelle ist primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Aargau werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.