Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Neuenburg
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Kurz erklärt
Im Kanton Neuenburg beträgt die Handänderungssteuer 3,3 % des Kaufpreises im Regelfall. Bei dauerndem, erstmaligem Erwerb von selbstbewohntem Eigentum im Kanton reduziert sich der Satz auf 2,2 %. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Amtlich fixierter Notariatstarif (Abweichungen gesetzlich untersagt), Handänderungssteuer ausschliesslich kantonal (keine Gemeindeanteile).
Kaufnebenkosten berechnen
3,3 % des Kaufpreises im Regelfall. Bei dauerndem, erstmaligem Erwerb von selbstbewohntem Eigentum im Kanton reduziert sich der Satz auf 2,2 %.
Neuenburg kennt einen amtlich fixierten Notariatstarif (Abweichungen sind den Notaren gesetzlich untersagt). Der genaue, nach Aktenwert gestaffelte Tarif für Grundstückgeschäfte war zum Redaktionsschluss nicht abschliessend verifizierbar – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.
Die Grundbuchgebühr wird zusammen mit dem Notariatstarif abgerechnet. Tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.
Wer zahlt: Die Handänderungssteuer (lods) wird der erwerbenden Person in Rechnung gestellt.
Erbgang ist von den lods befreit; hier fällt stattdessen ggf. eine separate Erbschaftssteuer an.
Wer ist ganz oder teilweise befreit?
- Bei dauerndem, erstmaligem Erwerb einer selbstbewohnten Liegenschaft im Kanton gilt ein reduzierter Satz von 2,2 % statt 3,3 % (Art. 11 LDMI).
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer (lods): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Notariatskosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
- Grundbuchkosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Neuenburg – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Neuenburg – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Die Handänderungssteuer (lods) wird der erwerbenden Person in Rechnung gestellt.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Nein. Die lods werden im Kanton Neuenburg ausschliesslich kantonal erhoben, ohne kommunalen Anteil (Art. 9 LDMI).
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
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Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.