Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Neuenburg
Kurz erklärt
Einer der wenigen Kantone mit echtem Einheitssteuersatz für nicht befreite Nachkommen. Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Einheitssteuersatz von 3 % – Neuenburg gehört zu den wenigen Kantonen, die auch direkte Nachkommen besteuern. Freibetrag CHF 50'000.
Bis max. 45 % je nach Verwandtschaftsgrad – einer der höchsten Höchstsätze der Schweiz. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Neuenburg werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Neuenburg gehört zusammen mit Waadt, Luzern (teilweise), Appenzell Innerrhoden, Graubünden und Solothurn zu den wenigen Kantonen, die direkte Nachkommen nicht vollständig von der Erbschaftssteuer befreien. Mit 3 % und einem Freibetrag von CHF 50'000 bleibt die Belastung für die meisten Erbschaften aber gering.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.