Immobilie verkaufen im Deutschfreiburg (See/Sense): Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Die deutschsprachigen Bezirke See (Murten) und Sense (Tafers) profitieren von der Nähe zur Stadt Bern und bilden einen eigenständigen Immobilienmarkt innerhalb des zweisprachigen Kantons Freiburg.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Freiburg und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- See/Sense: Murten, Tafers, Düdingen, Kerzers, St. Ursen
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Freiburg.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Freiburg: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 und 17 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 38'400 – ein effektiver Satz von 16,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 17 Jahren Besitz eine Liegenschaft in See/Sense oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Freiburg eine Steuer von rund CHF 38'400 (16,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Deutschsprachig, Bern-nah
Anders als der französischsprachige Kantonsteil um die Stadt Freiburg orientiert sich Deutschfreiburg wirtschaftlich stark Richtung Bern, was sich auch im Immobilienmarkt widerspiegelt.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Murten am Murtensee mit seiner historischen Altstadt ist ein beliebter Wohn- und Ferienort. Die Nähe zu Bern sorgt für zusätzliche Pendlernachfrage in der ganzen Region. Details: Kanton Freiburg.
Weitere Regionen im Kanton Freiburg
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Freiburg. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Freiburg und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 240'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 38'400. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.