Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung
🦊 Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung →

Kostenlos & unverbindlich

Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Freiburg

Kurz erklärt

Nach Verwandtschaftsgrad gestaffelter Satz (ESchG vom 14. September 2007), unabhängig von der Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder (absteigende gerade Linie) und Eltern / Grosseltern (aufsteigende gerade Linie) sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Grosskinder (absteigende gerade Linie)befreit

Vollständig befreit.

Eltern / Grosseltern (aufsteigende gerade Linie)befreit

Vollständig befreit – Freiburg befreit die gesamte gerade Linie, nicht nur Nachkommen.

Geschwister, Onkel/Tanten, Neffen/Nichten, übrige / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt, effektiv bis 22 %. Freibetrag CHF 5'000 je Kategorie. Die genaue Tabelle nach einzelnem Verwandtschaftsgrad ist primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder (absteigende gerade Linie) und Eltern / Grosseltern (aufsteigende gerade Linie) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Freiburg werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.