Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Freiburg
Kurz erklärt
Nach Verwandtschaftsgrad gestaffelter Satz (ESchG vom 14. September 2007), unabhängig von der Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder (absteigende gerade Linie) und Eltern / Grosseltern (aufsteigende gerade Linie) sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit – Freiburg befreit die gesamte gerade Linie, nicht nur Nachkommen.
Nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt, effektiv bis 22 %. Freibetrag CHF 5'000 je Kategorie. Die genaue Tabelle nach einzelnem Verwandtschaftsgrad ist primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Grosskinder (absteigende gerade Linie) und Eltern / Grosseltern (aufsteigende gerade Linie) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Freiburg werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.