Immobilie verkaufen im Freiburg Stadt: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Freiburg Stadt und die Agglomeration profitieren vom Universitätsstandort und wachsender Nachfrage nach Wohnraum. Bei der Erbschaftssteuer sind Eltern, Grosseltern, Kinder und Grosskinder gleichermassen befreit.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Freiburg und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Freiburg: Fribourg/Freiburg, Villars-sur-Glâne, Givisiez, Marly, Granges-Paccot
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Freiburg.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Freiburg: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 und 16 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 35'200 – ein effektiver Satz von 16,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 16 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Freiburg oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Freiburg eine Steuer von rund CHF 35'200 (16,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Gesamte gerade Linie erbschaftssteuerfrei
Freiburg befreit nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern die gesamte gerade Linie von der Erbschaftssteuer – also auch Eltern und Grosseltern sowie Grosskinder. Details: Erbschaftssteuer Freiburg.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Die zweisprachige Lage zwischen Deutsch- und Westschweiz macht Freiburg für Pendlerinnen und Pendler nach Bern und in die Romandie attraktiv. Der Verkaufsprozess läuft nach denselben Regeln wie im übrigen Kanton – Details: Immobilie verkaufen in der Schweiz.
Weitere Regionen im Kanton Freiburg
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Freiburg. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Freiburg und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 220'000 und 16 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 35'200. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.