Immobilie verkaufen im Glâne und Broye: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Die Bezirke Glâne (Romont) und Broye (Estavayer-le-Lac) bilden den ländlicheren, französischsprachigen Teil des Kantons Freiburg.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Freiburg und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Romont/Estavayer: Romont, Estavayer-le-Lac, Payerne-nahe Gemeinden, Vuisternens-devant-Romont
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Freiburg.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Freiburg: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 190'000 und 20 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 30'400 – ein effektiver Satz von 16,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 20 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Romont/Estavayer oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 190'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Freiburg eine Steuer von rund CHF 30'400 (16,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Landwirtschaftlich geprägte Bezirke
Glâne und Broye gehören zu den landwirtschaftlich intensivsten Regionen des Kantons Freiburg. Bei Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke gelten besondere Regeln. Details: Landwirtschaftliche Grundstücke.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Die Region ist landwirtschaftlich geprägt mit moderaten Preisen im Vergleich zur Stadt Freiburg. Details: Kanton Freiburg.
Weitere Regionen im Kanton Freiburg
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Freiburg. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Freiburg und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 190'000 und 20 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 30'400. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.