Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer St. Gallen
Kurz erklärt
Proportionaler (linearer) Satz je nach Verwandtschaftsgrad: 10 %, 20 % oder 30 %, keine Progression nach Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Linearer Satz von 10 %.
Linearer Satz von 20 %.
Linearer Satz von 30 % – der höchste Satz in St. Gallen.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton St. Gallen werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.