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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer St. Gallen

Kurz erklärt

Proportionaler (linearer) Satz je nach Verwandtschaftsgrad: 10 %, 20 % oder 30 %, keine Progression nach Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommenbefreit

Vollständig befreit.

Eltern / Stief- & Pflegeeltern / Konkubinatspartnerverifiziert

Linearer Satz von 10 %.

Geschwister / Schwiegereltern / Grosselternverifiziert

Linearer Satz von 20 %.

Übrige / nicht verwandte Personenverifiziert

Linearer Satz von 30 % – der höchste Satz in St. Gallen.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton St. Gallen werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.