Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten St. Gallen
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Kurz erklärt
Im Kanton St. Gallen beträgt die Handänderungssteuer 1 % des Erwerbspreises (ordentliches Steuermass als Gemeindesteuer). Für nahestehende Personen gilt der halbe Satz. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Grundbuchämter führen sowohl Grundbuch als auch notarielle Beurkundung; die Handänderungssteuer ist eine reine Gemeindesteuer.
Kaufnebenkosten berechnen
1 % des Erwerbspreises (ordentliches Steuermass als Gemeindesteuer). Für nahestehende Personen gilt der halbe Satz.
0,2 % des Kaufpreises bis CHF 2 Mio., darüber 0,05 % des übersteigenden Betrags.
0,2 % des Kaufpreises bis CHF 2 Mio., darüber 0,05 % des übersteigenden Betrags – identisch zur Notariatsgebühr.
Wer zahlt: Notariats- und Grundbuchgebühren werden üblicherweise hälftig zwischen Käufer- und Verkäuferschaft geteilt.
Wer ist ganz oder teilweise befreit?
- Nahestehende Personen unterliegen der Handänderungssteuer nur zum halben Satz (0,5 % statt 1 %, Art. 245 Abs. 2 StG).
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Notariatskosten (Beurkundung Kaufvertrag): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
- Grundbuchkosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer St. Gallen – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer St. Gallen – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Notariats- und Grundbuchgebühren werden üblicherweise hälftig zwischen Käufer- und Verkäuferschaft geteilt.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Das ordentliche Steuermass von 1 % gilt kantonsweit als Norm, die Handänderungssteuer ist aber rechtlich eine Gemeindesteuer – die Veranlagung erfolgt durch das jeweils zuständige Grundbuchamt.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
Anfrage stellenGebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.