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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Appenzell Ausserrhoden

Kurz erklärt

Nach Verwandtschaftsgrad gestaffelter Satz. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinder und Eltern sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinderbefreit

Vollständig befreit.

Elternbefreit

Vollständig befreit.

Nichtverheiratete:r Lebenspartner:in (≥ 5 Jahre)verifiziert

12 %, Freibetrag CHF 10'000, sofern seit mindestens 5 Jahren ununterbrochene Hausgemeinschaft bestand.

Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Grosselternverifiziert

22 %, Freibetrag CHF 5'000.

Übrige / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Höherer Satz als 22 % (genauer Wert primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich), Freibetrag voraussichtlich CHF 5'000.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinder und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.