Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Appenzell Ausserrhoden
Kurz erklärt
Nach Verwandtschaftsgrad gestaffelter Satz. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinder und Eltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
12 %, Freibetrag CHF 10'000, sofern seit mindestens 5 Jahren ununterbrochene Hausgemeinschaft bestand.
22 %, Freibetrag CHF 5'000.
Höherer Satz als 22 % (genauer Wert primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich), Freibetrag voraussichtlich CHF 5'000.
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinder und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.