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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Schaffhausen

Kurz erklärt

Grundtarif (progressiv nach Vermögenshöhe) multipliziert mit einem Verwandtschaftsfaktor. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommenbefreit

Vollständig befreit.

Eltern / Adoptiv- & Stiefelternnicht automatisch berechenbar

Progressiv nach Vermögenshöhe × Verwandtschaftsfaktor, Freibetrag CHF 30'000. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Übrige Verwandte / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Progressiv 2–40 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe, Freibetrag CHF 10'000. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Schaffhausen werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.