Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Schwyz
Kurz erklärt
Keine Erbschafts- und keine Schenkungssteuer. Alle Verwandtschaftsgrade und Nicht-Verwandte sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Schwyz erhebt weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Alle Verwandtschaftsgrade und Nicht-Verwandte sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Schwyz werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.