Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Schwyz
📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026 · Alle Kantone im Vergleich →
Kurz erklärt
Im Kanton Schwyz fällt keine Handänderungssteuer an. Keine Handänderungssteuer seit 2009 (abgeschafft durch kantonale Volksinitiative des Hauseigentümerverbands Schwyz). Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Freiberufliche Urkundspersonen mit kantonal verbindlichem Gebührentarif.
Kaufnebenkosten berechnen
Keine Handänderungssteuer seit 2009 (abgeschafft durch kantonale Volksinitiative des Hauseigentümerverbands Schwyz).
0,9 ‰ des Kaufpreises für die Beurkundung. Ab einem Kaufpreis von CHF 10 Mio. reduziert sich der Satz für den darüberliegenden Anteil um 50 %, gekappt bei maximal CHF 13'500.
Schwyz erhebt als einziger Schweizer Kanton weder Handänderungssteuer noch Grundbuchgebühr.
0,9 ‰ der Pfandsumme für die Errichtung eines Grundpfandrechts, mit vergleichbarer Reduktion oberhalb CHF 8 Mio.
Wer zahlt: Schwyz zählt dank fehlender Handänderungssteuer und Grundbuchgebühr zu den günstigsten Kantonen der Schweiz für Kaufnebenkosten.
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
- Notariatskosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
- Grundbuchkosten: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
- Schuldbrief (neue Hypothek): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Schwyz – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Schwyz – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Schwyz zählt dank fehlender Handänderungssteuer und Grundbuchgebühr zu den günstigsten Kantonen der Schweiz für Kaufnebenkosten.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
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Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.