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Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Schwyz

📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026  ·  Alle Kantone im Vergleich →

Kurz erklärt

Im Kanton Schwyz fällt keine Handänderungssteuer an. Keine Handänderungssteuer seit 2009 (abgeschafft durch kantonale Volksinitiative des Hauseigentümerverbands Schwyz). Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Freiberufliche Urkundspersonen mit kantonal verbindlichem Gebührentarif.

Rechner

Kaufnebenkosten berechnen

berechnet / keine Kostengesetzlich fixiert oder nachweislich nicht erhoben
Ihre Eingabekantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihren eigenen Wert ein
Handänderungssteuerkeine Kosten

Keine Handänderungssteuer seit 2009 (abgeschafft durch kantonale Volksinitiative des Hauseigentümerverbands Schwyz).

Notariatskostenverifiziert

0,9 ‰ des Kaufpreises für die Beurkundung. Ab einem Kaufpreis von CHF 10 Mio. reduziert sich der Satz für den darüberliegenden Anteil um 50 %, gekappt bei maximal CHF 13'500.

Grundbuchkostenkeine Kosten

Schwyz erhebt als einziger Schweizer Kanton weder Handänderungssteuer noch Grundbuchgebühr.

Schuldbrief (neue Hypothek)verifiziert

0,9 ‰ der Pfandsumme für die Errichtung eines Grundpfandrechts, mit vergleichbarer Reduktion oberhalb CHF 8 Mio.

Wer zahlt: Schwyz zählt dank fehlender Handänderungssteuer und Grundbuchgebühr zu den günstigsten Kantonen der Schweiz für Kaufnebenkosten.

Methodik

So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten

Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:

  • Handänderungssteuer: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
  • Notariatskosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
  • Grundbuchkosten: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
  • Schuldbrief (neue Hypothek): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.

Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.

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Häufige Fragen

Schwyz zählt dank fehlender Handänderungssteuer und Grundbuchgebühr zu den günstigsten Kantonen der Schweiz für Kaufnebenkosten.

Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.

Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.

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Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.