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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Basel-Stadt

Kurz erklärt

Steuersatz (nach Verwandtschaftsgrad) × Zuschlag (nach Vermögenshöhe) – progressiv, mit einem der höchsten Höchstsätze der Schweiz. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Adoptiv- & Pflegekinder sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Enkel / Adoptiv- & Pflegekinderbefreit

Vollständig befreit.

Übrige Verwandte / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Progressiv gestaffelt, effektiv 7,5–49,5 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe (einer der höchsten Höchstsätze der Schweiz). Freibetrag CHF 2'000 für alle steuerpflichtigen Personen. Die genaue Tarif-/Zuschlagstabelle ist primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Adoptiv- & Pflegekinder sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Basel-Stadt werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Mit bis zu 49,5 % für entfernte oder nicht verwandte Personen gehört Basel-Stadt zu den Kantonen mit der höchsten Erbschaftssteuerbelastung der Schweiz. Ehegatten und direkte Nachkommen sind davon jedoch vollständig ausgenommen.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.