Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Basel-Stadt
Kurz erklärt
Steuersatz (nach Verwandtschaftsgrad) × Zuschlag (nach Vermögenshöhe) – progressiv, mit einem der höchsten Höchstsätze der Schweiz. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Adoptiv- & Pflegekinder sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Progressiv gestaffelt, effektiv 7,5–49,5 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe (einer der höchsten Höchstsätze der Schweiz). Freibetrag CHF 2'000 für alle steuerpflichtigen Personen. Die genaue Tarif-/Zuschlagstabelle ist primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Adoptiv- & Pflegekinder sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Basel-Stadt werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Mit bis zu 49,5 % für entfernte oder nicht verwandte Personen gehört Basel-Stadt zu den Kantonen mit der höchsten Erbschaftssteuerbelastung der Schweiz. Ehegatten und direkte Nachkommen sind davon jedoch vollständig ausgenommen.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.