Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Basel-Stadt
📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026 · Alle Kantone im Vergleich →
Kurz erklärt
Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Handänderungssteuer 3 % der Gegenleistung, mindestens des Steuerwerts des Grundstücks. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Kantonal einheitlicher Notariats- und Grundbuchtarif.
Kaufnebenkosten berechnen
3 % der Gegenleistung, mindestens des Steuerwerts des Grundstücks.
0,25 % des Kaufpreises.
0,1 % des Kaufpreises.
Wer zahlt: Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Erwerberschaft. Die Steuer ist einen Monat nach Abschluss des steuerbaren Rechtsgeschäfts zu entrichten.
Erfolgt die Fertigung im Grundbuch früher als die Monatsfrist, ist die Steuer bereits vor der Fertigung zu entrichten.
Wer ist ganz oder teilweise befreit?
- Handänderungen an Nachkommen sind von der Handänderungssteuer ausgenommen.
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Notariatskosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Grundbuchkosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Basel-Stadt – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Basel-Stadt – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Erwerberschaft. Die Steuer ist einen Monat nach Abschluss des steuerbaren Rechtsgeschäfts zu entrichten.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
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Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.