Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Nidwalden
Kurz erklärt
Proportionaler (linearer) Satz je nach Verwandtschaftsgrad, keine Progression nach Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Stief- & Pflegekinder und Eltern / Stief- & Pflegeeltern / Schwiegereltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit (Art. 156/157 StG NW).
Vollständig befreit (Art. 156/157 StG NW).
Vollständig befreit (Art. 156/157 StG NW) – Nidwalden gehört zu den wenigen Kantonen, die auch Eltern befreien.
Linearer Satz von 5 %, Freibetrag CHF 20'000.
Linearer Satz von 10 %, kein Freibetrag.
Linearer Satz von 15 % – der höchste Satz in Nidwalden.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Stief- & Pflegekinder und Eltern / Stief- & Pflegeeltern / Schwiegereltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Nidwalden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Anders als die meisten Kantone befreit Nidwalden nicht nur Ehegatten und Nachkommen, sondern nach Art. 156/157 StG auch Eltern, Stief- und Pflegeeltern sowie Schwiegereltern vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.