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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Nidwalden

Kurz erklärt

Proportionaler (linearer) Satz je nach Verwandtschaftsgrad, keine Progression nach Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Stief- & Pflegekinder und Eltern / Stief- & Pflegeeltern / Schwiegereltern sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit (Art. 156/157 StG NW).

Kinder / Enkel / Stief- & Pflegekinderbefreit

Vollständig befreit (Art. 156/157 StG NW).

Eltern / Stief- & Pflegeeltern / Schwiegerelternbefreit

Vollständig befreit (Art. 156/157 StG NW) – Nidwalden gehört zu den wenigen Kantonen, die auch Eltern befreien.

Geschwisterverifiziert

Linearer Satz von 5 %, Freibetrag CHF 20'000.

Onkel, Tanten, Neffen, Nichtenverifiziert

Linearer Satz von 10 %, kein Freibetrag.

Übrige / nicht verwandte Personenverifiziert

Linearer Satz von 15 % – der höchste Satz in Nidwalden.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Enkel / Stief- & Pflegekinder und Eltern / Stief- & Pflegeeltern / Schwiegereltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Nidwalden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Anders als die meisten Kantone befreit Nidwalden nicht nur Ehegatten und Nachkommen, sondern nach Art. 156/157 StG auch Eltern, Stief- und Pflegeeltern sowie Schwiegereltern vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.