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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Appenzell Innerrhoden

Kurz erklärt

Proportionaler (linearer) Satz je nach Verwandtschaftsgrad (Art. 101 StG AI). Appenzell Innerrhoden ist einer der wenigen Kantone, die auch direkte Nachkommen besteuern – allerdings nur zu 1 % und mit hohem Freibetrag. Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit (Art. 97 Abs. 1 lit. a StG).

Kinder / Nachkommen / Stiefkinderverifiziert

1 % (Art. 101 lit. a StG) – einer der wenigen Kantone, die Nachkommen überhaupt besteuern, allerdings mit einem hohen Freibetrag von CHF 300'000 je Kind.

Eltern / Grosselternverifiziert

4 % (Art. 101 lit. b StG).

Geschwister / Adoptivgeschwisterverifiziert

6 % (Art. 101 lit. c StG).

Nichten / Neffenverifiziert

9 % (Art. 101 lit. d StG).

Onkel / Tantenverifiziert

12 % (Art. 101 lit. e StG).

Übrige / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Der genaue Satz für die letzte Stufe (Art. 101 lit. f ff. StG) war in der verfügbaren Quelle nicht vollständig lesbar – tragen Sie den Betrag manuell ein oder erfragen Sie den Satz beim Steueramt AI.

Ausnahmen

Weitere Befreiungen

  • Vorausbezüge gemäss Art. 631 Abs. 2 ZGB, Zuwendungen zur Ausbildung sowie übliche Gelegenheitsgeschenke bis CHF 5'000 sind steuerfrei (Art. 97 Abs. 1 StG).

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Anders als fast alle anderen Kantone verzichtet Appenzell Innerrhoden nicht vollständig auf die Besteuerung direkter Nachkommen. Der Satz ist mit 1 % aber sehr niedrig, und ein Freibetrag von CHF 300'000 pro Kind sorgt dafür, dass kleinere und mittlere Erbschaften meist steuerfrei bleiben.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.