Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für die Grundstückgewinnsteuer
Kurz erklärt
Für die Grundstückgewinnsteuer brauchen Sie den alten und den neuen Kaufvertrag, die Abrechnungen der Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für wertvermehrende Investitionen. Fehlende Belege führen dazu, dass Abzüge gestrichen werden und die Steuer höher ausfällt.
Unterlagen zum Erwerb
- Kaufvertrag mit dem seinerzeitigen Kaufpreis
- Abrechnung der Erwerbsnebenkosten (Notariat, Grundbuch)
- Beleg der beim Kauf bezahlten Handänderungssteuer
- Bei geerbten oder geschenkten Objekten: Unterlagen des letzten steuerauslösenden Erwerbs
Diese Belege bestimmen die Anlagekosten – also die Basis, ab der überhaupt ein Gewinn entsteht. Details unter Anlagekosten & Abzüge.
Belege für Investitionen
- Handwerkerrechnungen für An- und Umbauten
- Rechnungen für erstmalige Einbauten (z. B. Wärmepumpe, Solaranlage, zusätzliches Bad)
- Zahlungsnachweise (Bankbelege) zu jeder Rechnung
- Baubewilligungen und Pläne, wo vorhanden
- Materialrechnungen bei Eigenleistungen
Nur wertvermehrende Investitionen senken die Grundstückgewinnsteuer, reiner Unterhalt nicht. Die Abgrenzung erklärt Wertvermehrend vs. werterhaltend.
Unterlagen zum Verkauf
- Neuer Kaufvertrag mit Verkaufspreis und Datum der Handänderung
- Maklervertrag und Provisionsabrechnung
- Rechnungen für Inserate und Vermarktung
- Notariats- und Beurkundungskosten des Verkaufs
- Bei Ersatzbeschaffung: Kaufvertrag des neuen Eigenheims
Verkaufskosten mindern den steuerbaren Gewinn. Welche Steuern beim Verkauf insgesamt anfallen, fasst Immobilie verkaufen: Steuern zusammen.
Ablauf und Fristen
- Vor dem Verkauf: Steuer schätzen, damit genug Liquidität eingeplant ist – am schnellsten mit dem Rechner.
- Aufschub prüfen: Kommt eine Ersatzbeschaffung in Frage? Fristen frühzeitig klären.
- Nach der Beurkundung: Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer beim zuständigen Kanton einreichen.
- Veranlagung prüfen: Wurden alle Abzüge anerkannt? Einsprachefrist beachten (meist 30 Tage).
Zuständig ist immer der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt – die Regeln finden Sie auf Ihrer Kantonsseite.
Was oft vergessen geht
- Alte Rechnungen aus den ersten Besitzjahren sind entsorgt
- Investitionen wurden bereits bei der Einkommenssteuer abgezogen und können nicht nochmals geltend gemacht werden
- Eigenleistungen ohne Materialbelege
- Die Steuer wird zu spät eingeplant und der Erlös ist bereits reinvestiert
Weitere typische Fehler und wie Sie sie vermeiden: Häufige Fehler und Grundstückgewinnsteuer sparen.
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Häufige Fragen
Vor allem den alten und den neuen Kaufvertrag, die Abrechnungen der Erwerbs- und Verkaufsnebenkosten sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für wertvermehrende Investitionen.
Über die gesamte Besitzdauer – also unter Umständen mehrere Jahrzehnte. Ohne Beleg wird ein Abzug im Zweifel nicht anerkannt.
Nach der Handänderung, innerhalb der vom Kanton gesetzten Frist. Die zuständige Behörde ist der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.