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Stockwerkeigentum: Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Kurz erklärt

Stockwerkeigentum verschafft das ausschliessliche Nutzungsrecht an bestimmten Räumen (Sonderrecht), verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude (Art. 712a ff. ZGB). Die Wertquote bestimmt Stimmrecht und Kostenanteil an gemeinschaftlichen Kosten. Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft entscheidet über bauliche Massnahmen und den Erneuerungsfonds gemeinsam.

Grundlagen

Sonderrecht plus Miteigentumsanteil

Stockwerkeigentum kombiniert zwei Elemente: das Sonderrecht an bestimmten Räumen (z. B. der eigenen Wohnung) und einen Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück inklusive gemeinschaftlicher Teile wie Treppenhaus, Dach oder Fassade (Art. 712a ZGB).

Wertquote

Was die Wertquote bedeutet

Jede Einheit erhält eine Wertquote in Tausendsteln, die den Anteil am Gesamtgebäude ausdrückt. Sie bestimmt in der Regel das Stimmrecht an der Stockwerkeigentümerversammlung und den Kostenanteil an gemeinschaftlichen Ausgaben – unabhängig von der tatsächlichen Wohnfläche, sofern nicht anders geregelt.

Finanzen

Erneuerungsfonds und laufende Kosten

Die Gemeinschaft äufnet meist einen Erneuerungsfonds für grössere Sanierungen (Dach, Fassade, Heizung). Die laufenden Beiträge werden nach Wertquote erhoben. Vor einem Kauf lohnt sich ein Blick in die letzten Protokolle und den Kontostand des Fonds – ein zu tiefer Fonds kann zu hohen Nachforderungen führen.

Mitsprache

Entscheidungen der Gemeinschaft

Bauliche Massnahmen brauchen je nach Umfang unterschiedliche Mehrheiten: notwendiger Unterhalt oft die einfache Mehrheit, wertvermehrende Massnahmen meist eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit (Art. 647c ff. ZGB). Ein Reglement kann diese Regeln im Rahmen des Gesetzes anpassen.

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Häufige Fragen

Ja grundsätzlich, ausser das Reglement sieht ein Vorkaufsrecht der übrigen Eigentümer vor.

Bei mehrheitlich beschlossenen notwendigen Massnahmen ja, auch gegen Ihren Willen – das ist Teil der Gemeinschaft.

Das eingezahlte Guthaben verbleibt beim Gebäude, nicht bei der verkaufenden Person – es lohnt sich, dies beim Kaufpreis zu berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.