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Vorkaufsrecht: Was Eigentümer beim Verkauf beachten müssen

Kurz erklärt

Ein Vorkaufsrecht berechtigt eine bestimmte Person, ein Grundstück zu denselben Bedingungen zu erwerben, die mit einem Dritten vereinbart wurden. Es kann gesetzlich entstehen (z. B. unter Miterben, Art. 682 ZGB) oder vertraglich vereinbart und im Grundbuch vorgemerkt werden. Wer verkauft, muss die berechtigte Person informieren, bevor der Verkauf vollzogen wird.

Gesetzlich

Wann ein Vorkaufsrecht von Gesetzes wegen besteht

Miteigentümer eines Grundstücks haben unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ein anderer Miteigentümer seinen Anteil verkauft (Art. 682 ZGB). Auch bei landwirtschaftlichen Grundstücken bestehen besondere gesetzliche Vorkaufsrechte nach dem bäuerlichen Bodenrecht.

Vertraglich

Vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht kann auch vertraglich vereinbart und zur Sicherung im Grundbuch vorgemerkt werden (Art. 216 ff. OR i.V.m. Art. 959 ZGB). Eine solche Vormerkung wirkt gegenüber jeder späteren Käuferschaft, auch wenn diese vom Vorkaufsrecht nichts wusste.

Ablauf

Was beim Verkauf zu tun ist

  • Verkaufsabsicht und Vertragsbedingungen der berechtigten Person mitteilen
  • Angemessene Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts einräumen
  • Übt die Person das Recht aus, kommt der Kauf zu denselben Bedingungen mit ihr zustande
  • Übt sie es nicht aus, kann mit der ursprünglichen Käuferschaft abgeschlossen werden
Dauer

Wie lange ein Vorkaufsrecht gilt

Ein vertragliches Vorkaufsrecht kann für maximal 25 Jahre im Grundbuch vorgemerkt werden (Art. 216a OR), danach erlischt die Vormerkung, sofern nicht erneuert. Das gesetzliche Vorkaufsrecht unter Miterben ist zeitlich befristet auf die Dauer der Erbengemeinschaft plus eine gesetzliche Nachfrist.

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Häufige Fragen

Nein, ein im Grundbuch vorgemerktes Vorkaufsrecht muss beachtet werden – sonst kann der Verkauf angefochten werden.

Ja, das Vorkaufsrecht gilt zu den mit dem Dritten vereinbarten Bedingungen, inklusive Preis.

In der Regel nicht, da keine Verkaufsbedingungen vorliegen – die genaue Regelung hängt vom Wortlaut der Vereinbarung ab.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.