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Lupsingen: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung

Kurz erklärt

Lupsingen (Kanton Basel-Landschaft, Bezirk Liestal) hat die Postleitzahl 4419. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Lupsingen steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.

Gemeinde

Lupsingen im Überblick

Kanton: Basel-Landschaft  ·  Verwaltungseinheit: Bezirk Liestal  ·  BFS-Nr.: 2830

Postleitzahl: 4419

Lupsingen liegt in der Region Oberbaselbiet im Kanton Basel-Landschaft.

Während das Unterbaselbiet stark vom Pendlerverkehr nach Basel-Stadt geprägt ist, bleibt das Oberbaselbiet um Liestal ländlicher und preislich moderater – bei gleichen kantonalen Steuerregeln wie im übrigen Basel-Landschaft.

Steuer

Grundstückgewinnsteuer in Lupsingen

Weil Lupsingen im Kanton Basel-Landschaft liegt, gilt für den Verkauf das Basel-Landschafter Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 und 18 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 60'000 (25,0 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Basel-Landschaft – oder direkt im Rechner.

Ihr nächster SchrittGrundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft berechnen
Verkauf

Immobilie verkaufen in Lupsingen

Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Basel-Landschaft.

Bewertung

Was ist Ihre Immobilie in Lupsingen wert?

Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.

Häufige Fragen – Lupsingen

Lupsingen liegt im Kanton Basel-Landschaft – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 und 18 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 60'000 (25,0 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.

Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

Die politische Gemeinde Lupsingen hat die Postleitzahl 4419.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.