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Immobilie verkaufen im Schwarzbubenland: Steuern und Ablauf

Kurz erklärt

Das Schwarzbubenland umfasst die Bezirke Dorneck und Thierstein im Kanton Solothurn, zwischen Basel und dem Jura. Besteuert wird nach dem Solothurner Steuergesetz – unabhängig von der Nähe zu Basel-Landschaft.

Ihr nächster SchrittGrundstückgewinnsteuer im Kanton Solothurn berechnen
Beispiel

Rechenbeispiel für Schwarzbubenland

Mit dem Tarif des Kantons Solothurn: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 200'000 und 15 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 33'748 (16,9 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Ihren eigenen Fall rechnen Sie im Kantonsrechner Solothurn. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Nettoerlös-Rechner.

Besonderheit

Grenznah zu Basel, steuerlich aber Solothurn

Das Schwarzbubenland grenzt direkt an den Kanton Basel-Landschaft, viele Bewohnerinnen und Bewohner arbeiten in der Agglomeration Basel. Steuerlich ändert das nichts: Massgebend ist der Standort der Liegenschaft, und der liegt im Kanton Solothurn. Die Grundstückgewinnsteuer folgt damit durchgehend dem Solothurner Tarif, auch wenn Basel nur wenige Autominuten entfernt liegt.

Häufige Fragen aus der Region

Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht der Wohnsitz der verkaufenden Person. Schwarzbubenland gehört zum Kanton Solothurn – es gilt dessen Steuergesetz.

Bei einem Gewinn von CHF 200'000 und 15 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik des Kantons Solothurn rund CHF 33'748 (16,9 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.

23 Gemeinden, darunter Bärschwil, Bättwil, Beinwil (SO), Breitenbach, Büren (SO). Die vollständige Liste mit je einer eigenen Seite steht weiter unten.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.