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Verkauf mit Wohnrecht oder Nutzniessung

Kurz erklärt

Behalten sich Übertragende ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung vor, sinkt der Kaufpreis um den kapitalisierten Wert dieses Rechts. Steuerlich zählt dieser Verzicht als Teil der Gegenleistung: Er beeinflusst, welcher Anteil der Übertragung als entgeltlich gilt – und damit die Grundstückgewinnsteuer.

Abgrenzung

Wohnrecht und Nutzniessung im Vergleich

MerkmalWohnrecht (ZGB 776)Nutzniessung (ZGB 745)
UmfangRecht, selbst zu wohnenvolles Nutzungsrecht inkl. Erträge
Vermieten möglichnein (höchstpersönlich)ja, Mietzins steht der berechtigten Person zu
ÜbertragbarneinAusübung übertragbar
Unterhaltgewöhnlicher Unterhaltgewöhnlicher Unterhalt und Lasten
Steuerlich bei der berechtigten PersonEigenmietwertEigenmietwert bzw. Mietertrag und Vermögenswert
Wertminderung für Erwerberhochin der Regel höher

Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und wirken damit gegenüber jedem späteren Erwerber.

Bewertung

Wie der Wert des Rechts berechnet wird

Der Wert eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung wird kapitalisiert: Der jährliche Nutzen – meist der Eigenmietwert oder der erzielbare Mietzins – wird mit einem Faktor multipliziert, der von Alter und statistischer Lebenserwartung der berechtigten Person abhängt. Je jünger die Person, desto höher der Wert des Rechts und desto tiefer der verbleibende Wert für die übernehmende Person.

Weil die Kapitalisierungsfaktoren kantonal und je nach Barwerttafel unterschiedlich angewendet werden, gehören diese Zahlen nicht in einen pauschalen Onlinerechner. Verlangen Sie die Berechnung vom Notariat oder der Steuerverwaltung.

Steuerfolge

Auswirkung auf die Grundstückgewinnsteuer

Entscheidend ist, was die übernehmende Person insgesamt leistet. Zahlt sie einen Preis und übernimmt zusätzlich Lasten, während Sie sich ein Wohnrecht vorbehalten, ergibt sich daraus die entgeltliche Quote – und nur auf diesen Anteil fällt heute Grundstückgewinnsteuer an. Der unentgeltliche Rest wird aufgeschoben.

Praktisch heisst das: Ein vorbehaltenes Wohnrecht senkt in der Regel den entgeltlichen Anteil und damit die sofort fällige Steuer – verschiebt sie aber nur. Wie die Aufteilung wirkt, zeigt der Simulator unter Verkauf an Kinder; ob überhaupt ein Aufschub greift, prüfen Sie mit dem Steueraufschub-Prüfer.

Risiken

Typische Fehler und Fallstricke

  • Wert des Rechts nicht sauber berechnet – die Steuerbehörde rechnet nach und korrigiert den entgeltlichen Anteil
  • Unterhaltspflichten nicht geregelt – wer zahlt Heizung, Reparaturen, Hypothekarzinsen?
  • Späterer Verkauf blockiert – ein eingetragenes Wohnrecht macht die Liegenschaft schwer verkäuflich
  • Umzug ins Pflegeheim nicht bedacht – vereinbaren Sie, was dann mit dem Recht geschieht
  • Ausgleich unter Geschwistern vergessen – die Zuwendung kann erbrechtlich ausgleichungspflichtig sein

Halten Sie diese Punkte im öffentlich beurkundeten Vertrag fest. Bei Wohnrecht und Nutzniessung lohnt sich rechtliche Begleitung praktisch immer.

Nicht vergessen

Wirkung auf die Schenkungssteuer

Ein vorbehaltenes Wohnrecht oder eine Nutzniessung wirkt sich nicht nur auf die Grundstückgewinnsteuer aus, sondern auch auf eine allfällige Schenkungssteuer: Der kapitalisierte Wert des zurückbehaltenen Rechts wird von der Bemessungsgrundlage der Schenkung abgezogen – die Schenkung fällt also kleiner aus, je werthaltiger das vorbehaltene Recht ist (typischerweise abhängig vom Alter der berechtigten Person).

Ob und wie viel Schenkungssteuer trotzdem anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und Kanton ab. Ehegatten und in den meisten Kantonen auch Kinder sind ohnehin befreit. Prüfen Sie Ihren Fall im Erbschafts-/Schenkungssteuer-Rechner nach Kanton.

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Häufige Fragen

Das Wohnrecht erlaubt nur das eigene Bewohnen und ist höchstpersönlich. Die Nutzniessung umfasst die gesamte Nutzung inklusive Vermietung, wobei der Mietertrag der berechtigten Person zusteht.

Es senkt in der Regel den entgeltlichen Anteil der Übertragung und damit die sofort fällige Steuer. Der übrige Teil wird jedoch nur aufgeschoben und später beim Weiterverkauf besteuert.

Der jährliche Nutzen wird mit einem Faktor kapitalisiert, der vom Alter der berechtigten Person abhängt. Die konkrete Berechnung nimmt das Notariat oder die kantonale Steuerverwaltung vor.

Ja, aber das im Grundbuch eingetragene Recht bleibt bestehen und geht auf jeden Erwerber über. Das schränkt den Käuferkreis stark ein und mindert den erzielbaren Preis.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.