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Hypothek verlängern: Was beim Ablauf der Zinsbindung zu tun ist

Kurz erklärt

Läuft die Zinsbindung einer Festhypothek aus, sind Sie nicht verpflichtet, beim bisherigen Anbieter zu bleiben. Banken schicken meist 3–6 Monate vor Ablauf ein Verlängerungsangebot – dieses ist selten das günstigste. Ein Vergleich mehrerer Anbieter und aktives Verhandeln lohnen sich fast immer, da für eine reine Verlängerung anders als bei einem vorzeitigen Ausstieg keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Der richtige Zeitpunkt

Wann Sie aktiv werden sollten

Banken senden in der Regel 3 bis 6 Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Verlängerungsangebot zu. Wer dieses ungeprüft unterschreibt, zahlt oft mehr als nötig – Erstangebote sind selten die günstigsten am Markt.

  • 6 Monate vor Ablauf: erste Offerten bei mehreren Anbietern einholen
  • 3–4 Monate vor Ablauf: Angebote vergleichen und in Verhandlung treten
  • Spätestens 1 Monat vor Ablauf: Entscheid treffen und Vertrag unterzeichnen
Kein Vergleich zum Verkauf

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei regulärem Ablauf

Anders als bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer laufenden Festhypothek – etwa beim Verkauf der Liegenschaft – fällt beim regulären Ablauf der Zinsbindung keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sie können frei entscheiden, ob Sie beim bisherigen Anbieter verlängern oder zu einer anderen Bank wechseln. Mehr zur Situation beim Verkauf: Hypothek auflösen beim Verkauf.

Entscheidung

Verlängern, wechseln oder das Modell ändern?

  • Beim bisherigen Anbieter verlängern: einfach, aber verhandeln Sie trotzdem aktiv den Zinssatz – Banken haben oft internen Spielraum, den sie nicht von sich aus anbieten
  • Zu einer anderen Bank wechseln: kann günstiger sein, erfordert aber eine neue Tragbarkeitsprüfung und etwas administrativen Aufwand
  • Hypothekarmodell überdenken: der Ablauf der Zinsbindung ist ein guter Zeitpunkt, um Fest- und SARON-Hypothek neu gegeneinander abzuwägen. Details: Festhypothek oder SARON-Hypothek
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Amortisationsstrategie mitprüfen

Der Ablauf der Zinsbindung ist auch ein guter Moment, um die Amortisationsstrategie zu überdenken – insbesondere im Hinblick auf den Systemwechsel beim Eigenmietwert per 2029. Details: Hypothek und Steuern: Amortisation.

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Häufige Fragen

Nein. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer laufenden Zinsbindung an, nicht beim regulären Ablauf. Sie können bei Fälligkeit frei verlängern oder wechseln.

Oft ja, insbesondere wenn das Erstangebot der bisherigen Bank über dem Marktdurchschnitt liegt. Ein Wechsel erfordert aber eine neue Tragbarkeitsprüfung und etwas mehr administrativen Aufwand als eine einfache Verlängerung.

Rund 6 Monate vor Ablauf ist ein guter Zeitpunkt, um erste Vergleichsofferten einzuholen – so bleibt genug Zeit, um zu verhandeln oder bei Bedarf die Bank zu wechseln.

Ja, der Ablauf der Zinsbindung ist ein natürlicher Zeitpunkt, um zwischen Festhypothek und SARON-Hypothek neu zu entscheiden oder die Laufzeit anzupassen.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.