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Arlesheim: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung

Kurz erklärt

Arlesheim (Kanton Basel-Landschaft, Bezirk Arlesheim) hat die Postleitzahl 4144. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Arlesheim steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.

Gemeinde

Arlesheim im Überblick

Kanton: Basel-Landschaft  ·  Verwaltungseinheit: Bezirk Arlesheim  ·  BFS-Nr.: 2763

Postleitzahl: 4144

Arlesheim liegt in der Region Unterbaselbiet und Leimental im Kanton Basel-Landschaft.

Basel-Landschaft befreit neben Ehegatten und Nachkommen auch Eltern vollständig von der Erbschaftssteuer – ein Vorteil gegenüber vielen anderen Kantonen. Details: Erbschaftssteuer Basel-Landschaft.

Steuer

Grundstückgewinnsteuer in Arlesheim

Weil Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft liegt, gilt für den Verkauf das Basel-Landschafter Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 260'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 65'000 (25,0 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Basel-Landschaft – oder direkt im Rechner.

Ihr nächster SchrittGrundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft berechnen
Verkauf

Immobilie verkaufen in Arlesheim

Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Basel-Landschaft.

Bewertung

Was ist Ihre Immobilie in Arlesheim wert?

Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.

Region

Weitere Gemeinden in Unterbaselbiet und Leimental

Unterbaselbiet und Leimental umfasst 15 Gemeinden, alle im Kanton Basel-Landschaft:

Häufige Fragen – Arlesheim

Arlesheim liegt im Kanton Basel-Landschaft – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 260'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 65'000 (25,0 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.

Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

Die politische Gemeinde Arlesheim hat die Postleitzahl 4144.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.