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Kreuzlingen: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung

Kurz erklärt

Kreuzlingen (Kanton Thurgau, Bezirk Kreuzlingen) umfasst die Postleitzahlen 8280, 8598. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Kreuzlingen steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.

Gemeinde

Kreuzlingen im Überblick

Kanton: Thurgau  ·  Verwaltungseinheit: Bezirk Kreuzlingen  ·  BFS-Nr.: 4671

Postleitzahlen: 8280, 8598 (Bottighofen, Kreuzlingen)

Kreuzlingen liegt in der Region Kreuzlingen und Bodenseeraum im Kanton Thurgau.

Kreuzlingen und das deutsche Konstanz bilden faktisch eine zusammengewachsene Grenzstadt. Für den Thurgauer Immobilienmarkt bedeutet das eine besondere, grenzüberschreitende Nachfrage- und Preisdynamik.

Steuer

Grundstückgewinnsteuer in Kreuzlingen

Weil Kreuzlingen im Kanton Thurgau liegt, gilt für den Verkauf das Thurgauer Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 230'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 47'840 (20,8 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Thurgau – oder direkt im Rechner.

Ihr nächster SchrittGrundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau berechnen
Verkauf

Immobilie verkaufen in Kreuzlingen

Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Thurgau.

Bewertung

Was ist Ihre Immobilie in Kreuzlingen wert?

Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.

Region

Weitere Gemeinden in Kreuzlingen und Bodenseeraum

Kreuzlingen und Bodenseeraum umfasst 11 Gemeinden, alle im Kanton Thurgau:

Häufige Fragen – Kreuzlingen

Kreuzlingen liegt im Kanton Thurgau – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 230'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 47'840 (20,8 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.

Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

Die politische Gemeinde Kreuzlingen umfasst die Postleitzahlen 8280, 8598 (Bottighofen, Kreuzlingen).

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.