Subingen: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung
Kurz erklärt
Subingen (Kanton Solothurn, Bezirk Wasseramt) hat die Postleitzahl 4553. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Subingen steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.
Subingen im Überblick
Kanton: Solothurn · Verwaltungseinheit: Bezirk Wasseramt · BFS-Nr.: 2532
Postleitzahl: 4553
Subingen liegt in der Region Wasseramt im Kanton Solothurn.
Das Wasseramt profitiert von seiner Lage zwischen Solothurn und Olten, ohne die Preise der beiden Zentren zu erreichen – ein Vorteil für preisbewusste Käuferschichten.
Grundstückgewinnsteuer in Subingen
Weil Subingen im Kanton Solothurn liegt, gilt für den Verkauf das Solothurner Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 210'000 und 18 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 32'574 (15,5 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Solothurn – oder direkt im Rechner.
Immobilie verkaufen in Subingen
- Haus / Einfamilienhaus verkaufen – Ablauf, Unterlagen, Kosten
- Wohnung / Stockwerkeigentum verkaufen – Erneuerungsfonds, Unterlagen
- Mehrfamilienhaus / Renditeliegenschaft verkaufen – Ertragswert, Mieter
- Grundstück / Bauland verkaufen – Mehrwertabgabe, Steuern
Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Solothurn.
Was ist Ihre Immobilie in Subingen wert?
Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.
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Makler vergleichen →Weitere Gemeinden in Wasseramt
Wasseramt umfasst 39 Gemeinden, alle im Kanton Solothurn:
- Aeschi (SO)
- Balm bei Günsberg
- Bellach
- Bettlach
- Biberist
- Biezwil
- Bolken
- Buchegg
- Deitingen
- Derendingen
- Drei Höfe
- Etziken
- Feldbrunnen-St. Niklaus
- Flumenthal
- Gerlafingen
- Grenchen
- Günsberg
- Horriwil
- Hubersdorf
- Hüniken
- Kammersrohr
- Kriegstetten
- Langendorf
- Lohn-Ammannsegg
- Lommiswil
- Lüsslingen-Nennigkofen
- Luterbach
- Lüterkofen-Ichertswil
- Messen
- Oberdorf (SO)
- Obergerlafingen
- Recherswil
- Riedholz
- Rüttenen
- Schnottwil
- Selzach
- Unterramsern
- Zuchwil
Häufige Fragen – Subingen
Subingen liegt im Kanton Solothurn – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 210'000 und 18 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 32'574 (15,5 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.
Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.
Die politische Gemeinde Subingen hat die Postleitzahl 4553.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.