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Haus verkaufen ohne Makler: Anleitung für den Privatverkauf

Kurz erklärt

Ein Privatverkauf spart die Maklerprovision, verlangt aber Marktkenntnis und Zeit. Sie übernehmen Bewertung, Verkaufsdokumentation, Inserate, Besichtigungen und Verhandlung selbst. Die öffentliche Beurkundung beim Notariat und die Grundstückgewinnsteuer bleiben in jedem Fall gleich.

Voraussetzungen

Wann sich ein Privatverkauf eignet

Der Privatverkauf funktioniert am besten, wenn drei Dinge zusammenkommen: eine gefragte Lage, eine realistische Preisvorstellung und genügend Zeit. In angespannten Märkten finden gute Objekte auch privat schnell Käufer. Bei erklärungsbedürftigen Liegenschaften, Sanierungsobjekten oder schwacher Nachfrage ist professionelle Vermarktung meist die bessere Wahl.

Rechnen Sie ehrlich: Ein Privatverkauf kostet je nach Objekt schnell 40 bis 80 Stunden für Dokumentation, Anfragen, Besichtigungen und Verhandlung.

Schritt 1

Den Preis richtig ansetzen

Der häufigste und teuerste Fehler im Privatverkauf ist ein zu hoher Startpreis. Objekte, die monatelang inseriert bleiben, gelten am Markt schnell als Ladenhüter und werden am Ende unter Wert verkauft. Umgekehrt verschenkt ein zu tiefer Preis direkt Geld.

  • Vergleichbare Objekte in der Region über mehrere Monate beobachten
  • Auf tatsächliche Abschlüsse achten, nicht nur auf Angebotspreise
  • Zustand, Baujahr, Sanierungsstand und Lage nüchtern bewerten
  • Bei Unsicherheit eine kostenpflichtige, neutrale Schätzung einholen

Kalkulieren Sie parallel die Steuerseite: Was nach Abzug der Grundstückgewinnsteuer bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.

Schritt 2

Unterlagen und Verkaufsdokumentation

Käufer und deren Banken verlangen dieselben Unterlagen wie bei einem Maklerverkauf. Wer sie vollständig bereithält, wirkt professionell und beschleunigt die Finanzierungszusage erheblich.

  • Aktueller Grundbuchauszug und Katasterplan
  • Baupläne, Baubeschrieb, Baubewilligungen
  • Gebäudeversicherungsausweis und Versicherungswert
  • Nachweise über Sanierungen und Investitionen der letzten Jahre
  • Bei Stockwerkeigentum: Reglement, Protokolle, Erneuerungsfonds
  • Energieausweis, sofern im Kanton verlangt

Die steuerlich relevanten Belege listet Checkliste: Unterlagen – sammeln Sie beides in einem Zug.

Schritt 3

Inserat, Anfragen und Besichtigungen

Ein gutes Inserat lebt von Bildern. Fotografieren Sie bei Tageslicht, aufgeräumt und mit Weitwinkel; ein Grundriss erhöht die Anfragequalität deutlich. Beschreiben Sie das Objekt ehrlich – verschwiegene Mängel führen später zu Streit.

  • Erreichbarkeit sicherstellen: Anfragen innert 24 Stunden beantworten
  • Interessenten vorqualifizieren: Finanzierungsnachweis früh verlangen
  • Besichtigungen einzeln statt als Massenanlass durchführen
  • Fragen zu Nebenkosten, Sanierungen und Nachbarschaft vorbereiten

Rechnen Sie mit vielen unverbindlichen Anfragen. Die Vorqualifikation ist der Punkt, an dem Privatverkäufer am meisten Zeit verlieren – und an dem ein Makler den grössten Teil seiner Arbeit leistet.

Schritt 4

Rechtliche Fallstricke

ThemaWorauf achten
BeurkundungDer Kaufvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden – ein privater Vertrag ist ungültig
GewährleistungMängel offenlegen; ein Wegbedingen der Gewährleistung schützt nicht bei arglistigem Verschweigen
ReservationReservationszahlungen nur mit klarer schriftlicher Regelung entgegennehmen
ZahlungssicherheitAbwicklung über das Notariat, nicht über private Vorauszahlungen
BewilligungenBei Verkauf an Personen im Ausland gelten besondere Regeln

Das Notariat prüft den Vertrag, berät aber beide Seiten neutral – es ersetzt keine Interessenvertretung. Lassen Sie den Entwurf bei komplexen Konstellationen rechtlich prüfen.

Steuern

Steuerlich ändert sich nichts – ausser einem Abzug

Die Grundstückgewinnsteuer fällt unabhängig davon an, ob Sie privat oder über einen Makler verkaufen. Ein Unterschied bleibt: Ohne Makler entfällt die Provision als abziehbare Verkaufskost – der steuerbare Gewinn ist also etwas höher.

Konkret heisst das: Von der gesparten Provision bleibt netto etwas weniger übrig, als der Prozentsatz vermuten lässt, weil die Provision die Steuer gesenkt hätte. Rechnen Sie beide Varianten im Verkaufskosten-Rechner durch, indem Sie die Provision einmal mit 0 und einmal mit Ihrem Satz eingeben.

Welche Kosten sonst abziehbar sind, zeigt Anlagekosten & Abzüge. Den gesamten Ablauf beschreibt Immobilie verkaufen in der Schweiz.

Beim Privatverkauf tragen Sie die Preisfindung selbst. Eine neutrale Bewertung schützt davor, zu tief anzusetzen oder mit einem überhöhten Preis am Markt liegen zu bleiben.

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Häufige Fragen

Ja. Der Verkauf ohne Makler ist zulässig. Zwingend ist nur die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags beim Notariat und der Eintrag im Grundbuch.

Sie sparen die Provision, tragen aber den gesamten Aufwand selbst. Netto fällt die Ersparnis etwas kleiner aus als der Prozentsatz, weil die Provision als Verkaufskost die Grundstückgewinnsteuer gesenkt hätte.

Grundbuchauszug, Pläne und Baubeschrieb, Gebäudeversicherungsausweis, Nachweise über Sanierungen und bei Stockwerkeigentum Reglement und Protokolle – dazu alle Belege für die Steuererklärung.

Ein zu hoch angesetzter Startpreis. Objekte, die lange inseriert bleiben, verlieren an Attraktivität und werden am Ende oft unter Wert verkauft.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.