Kleinbösingen: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung
Kurz erklärt
Kleinbösingen (Kanton Freiburg, Bezirk See / District du Lac) hat die Postleitzahl 3213. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Kleinbösingen steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.
Kleinbösingen im Überblick
Kanton: Freiburg · Verwaltungseinheit: Bezirk See / District du Lac · BFS-Nr.: 2266
Postleitzahl: 3213
Kleinbösingen liegt in der Region Deutschfreiburg (See/Sense) im Kanton Freiburg.
Anders als der französischsprachige Kantonsteil um die Stadt Freiburg orientiert sich Deutschfreiburg wirtschaftlich stark Richtung Bern, was sich auch im Immobilienmarkt widerspiegelt.
Grundstückgewinnsteuer in Kleinbösingen
Weil Kleinbösingen im Kanton Freiburg liegt, gilt für den Verkauf das Freiburger Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 38'400 (16,0 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Freiburg – oder direkt im Rechner.
Immobilie verkaufen in Kleinbösingen
- Haus / Einfamilienhaus verkaufen – Ablauf, Unterlagen, Kosten
- Wohnung / Stockwerkeigentum verkaufen – Erneuerungsfonds, Unterlagen
- Mehrfamilienhaus / Renditeliegenschaft verkaufen – Ertragswert, Mieter
- Grundstück / Bauland verkaufen – Mehrwertabgabe, Steuern
Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Freiburg.
Was ist Ihre Immobilie in Kleinbösingen wert?
Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.
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Makler vergleichen →Weitere Gemeinden in Deutschfreiburg (See/Sense)
Deutschfreiburg (See/Sense) umfasst 29 Gemeinden, alle im Kanton Freiburg:
Häufige Fragen – Kleinbösingen
Kleinbösingen liegt im Kanton Freiburg – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 240'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 38'400 (16,0 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.
Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.
Die politische Gemeinde Kleinbösingen hat die Postleitzahl 3213.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.