Romont (BE): Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung
Kurz erklärt
Romont (BE) (Kanton Bern, Arrondissement administratif Jura bernois) umfasst die Postleitzahlen 2536, 2538, 2603. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Romont (BE) steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.
Romont (BE) im Überblick
Kanton: Bern · Verwaltungseinheit: Arrondissement administratif Jura bernois · BFS-Nr.: 442
Postleitzahlen: 2536, 2538, 2603 (Péry, Plagne, Romont BE)
Romont (BE) liegt in der Region Biel und Seeland im Kanton Bern.
Biel ist die grösste zweisprachige Stadt der Schweiz und historisch stark von der Uhren- und Präzisionsindustrie geprägt. Das Seeland profitiert zusätzlich von der Lage am Bielersee und der Nähe zu Neuenburg.
Grundstückgewinnsteuer in Romont (BE)
Weil Romont (BE) im Kanton Bern liegt, gilt für den Verkauf das Berner Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 44'639 (20,3 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Bern – oder direkt im Rechner.
Immobilie verkaufen in Romont (BE)
- Haus / Einfamilienhaus verkaufen – Ablauf, Unterlagen, Kosten
- Wohnung / Stockwerkeigentum verkaufen – Erneuerungsfonds, Unterlagen
- Mehrfamilienhaus / Renditeliegenschaft verkaufen – Ertragswert, Mieter
- Grundstück / Bauland verkaufen – Mehrwertabgabe, Steuern
Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Bern.
Was ist Ihre Immobilie in Romont (BE) wert?
Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Vergleichen Sie passende Immobilienmakler nach Region, Leistungen und Konditionen.
Makler vergleichen →Weitere Gemeinden in Biel und Seeland
Biel und Seeland umfasst 106 Gemeinden, alle im Kanton Bern:
- Aarberg
- Aegerten
- Arch
- Bargen (BE)
- Bellmund
- Belprahon
- Biel/Bienne
- Brügg
- Brüttelen
- Büetigen
- Bühl
- Büren an der Aare
- Champoz
- Corcelles (BE)
- Corgémont
- Cormoret
- Cortébert
- Court
- Courtelary
- Crémines
- Diessbach bei Büren
- Dotzigen
- Epsach
- Erlach
- Eschert
- Evilard
- Ferenbalm
- Finsterhennen
- Gals
- Gampelen
- Grandval
- Grossaffoltern
- Gurbrü
- Hagneck
- Hermrigen
- Ins
- Ipsach
- Jens
- Kallnach
- Kappelen
- Kriechenwil
- La Ferrière
- La Neuveville
- Laupen
- Lengnau (BE)
- Leuzigen
- Ligerz
- Loveresse
- Lüscherz
- Lyss
- Meienried
- Meinisberg
- Merzligen
- Mont-Tramelan
- Mörigen
- Münchenwiler
- Müntschemier
- Nidau
- Nods
- Oberwil bei Büren
- Orpund
- Orvin
- Perrefitte
- Péry-La Heutte
- Petit-Val
- Pieterlen
- Plateau de Diesse
- Port
- Radelfingen
- Rapperswil (BE)
- Rebévelier
- Reconvilier
- Renan (BE)
- Roches (BE)
- Rüti bei Büren
- Safnern
- Saicourt
- Saint-Imier
- Sauge
- Saules (BE)
- Schelten
- Scheuren
- Schüpfen
- Schwadernau
- Seedorf (BE)
- Seehof
- Siselen
- Sonceboz-Sombeval
- Sonvilier
- Sorvilier
- Studen (BE)
- Sutz-Lattrigen
- Täuffelen
- Tavannes
- Tramelan
- Treiten
- Tschugg
- Twann-Tüscherz
- Valbirse
- Villeret
- Vinelz
- Walperswil
- Wengi
- Wileroltigen
- Worben
Häufige Fragen – Romont (BE)
Romont (BE) liegt im Kanton Bern – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 44'639 (20,3 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.
Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.
Die politische Gemeinde Romont (BE) umfasst die Postleitzahlen 2536, 2538, 2603 (Péry, Plagne, Romont BE).
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.