Frauenfeld: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung
Kurz erklärt
Frauenfeld (Kanton Thurgau, Bezirk Frauenfeld) umfasst die Postleitzahlen 8500, 9548. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Frauenfeld steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.
Frauenfeld im Überblick
Kanton: Thurgau · Verwaltungseinheit: Bezirk Frauenfeld · BFS-Nr.: 4566
Postleitzahlen: 8500, 9548 (Frauenfeld, Matzingen)
Frauenfeld liegt in der Region Frauenfeld und Umgebung im Kanton Thurgau.
Der Kanton Thurgau befreit Ehegatten und direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer. Für Eltern und übrige Verwandte gilt ein progressives System aus Grundtarif und Zuschlag. Details: Erbschaftssteuer Thurgau.
Grundstückgewinnsteuer in Frauenfeld
Weil Frauenfeld im Kanton Thurgau liegt, gilt für den Verkauf das Thurgauer Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 210'000 und 19 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 36'960 (17,6 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Thurgau – oder direkt im Rechner.
Immobilie verkaufen in Frauenfeld
- Haus / Einfamilienhaus verkaufen – Ablauf, Unterlagen, Kosten
- Wohnung / Stockwerkeigentum verkaufen – Erneuerungsfonds, Unterlagen
- Mehrfamilienhaus / Renditeliegenschaft verkaufen – Ertragswert, Mieter
- Grundstück / Bauland verkaufen – Mehrwertabgabe, Steuern
Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Thurgau.
Was ist Ihre Immobilie in Frauenfeld wert?
Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.
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Frauenfeld und Umgebung umfasst 27 Gemeinden, alle im Kanton Thurgau:
Häufige Fragen – Frauenfeld
Frauenfeld liegt im Kanton Thurgau – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 210'000 und 19 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 36'960 (17,6 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.
Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.
Die politische Gemeinde Frauenfeld umfasst die Postleitzahlen 8500, 9548 (Frauenfeld, Matzingen).
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.