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Seftigen: Grundstückgewinnsteuer, Immobilie verkaufen & Bewertung

Kurz erklärt

Seftigen (Kanton Bern, Verwaltungskreis Thun) hat die Postleitzahl 3662. Diese Seite führt zusammen, was beim Verkauf einer Immobilie in Seftigen steuerlich und praktisch zählt – inklusive Rechenbeispiel, Verkaufsablauf und Maklervergleich.

Gemeinde

Seftigen im Überblick

Kanton: Bern  ·  Verwaltungseinheit: Verwaltungskreis Thun  ·  BFS-Nr.: 883

Postleitzahl: 3662

Seftigen liegt in der Region Thun und Berner Oberland im Kanton Bern.

Der Thunersee und die Jungfrauregion ziehen internationale Käuferschaft an, was in den touristischen Gemeinden zu deutlich höheren Preisen führt als im Berner Mittelland. Für Ferienimmobilien gilt in der Regel kein Ersatzbeschaffungs-Aufschub, da dieser dauernd selbstbewohntes Wohneigentum voraussetzt.

Steuer

Grundstückgewinnsteuer in Seftigen

Weil Seftigen im Kanton Bern liegt, gilt für den Verkauf das Berner Steuergesetz. Rechenbeispiel: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 260'000 und 15 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 58'145 (22,4 % effektiv, nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie auf der Grundstückgewinnsteuer-Seite Bern – oder direkt im Rechner.

Ihr nächster SchrittGrundstückgewinnsteuer im Kanton Bern berechnen
Verkauf

Immobilie verkaufen in Seftigen

Marktlage und Preise auf Kantonsebene: Immobilienmarkt Bern.

Bewertung

Was ist Ihre Immobilie in Seftigen wert?

Der realistische Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt jeder Verkaufsrechnung. Wie der Verkehrswert entsteht, zeigt Immobilienbewertung.

Häufige Fragen – Seftigen

Seftigen liegt im Kanton Bern – massgebend ist dessen Steuergesetz, nicht Ihr Wohnsitz. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 260'000 und 15 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 58'145 (22,4 % effektiv). Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Kantonsrechner.

Pflicht ist nur die öffentliche Beurkundung beim Notariat. Ein erfahrener Makler erzielt aber oft einen höheren Preis und übernimmt Vermarktung und Verhandlung – vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter, bevor Sie sich entscheiden.

Die politische Gemeinde Seftigen hat die Postleitzahl 3662.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.